Rechtanwälte Strepp, Falkenstein, Zimmermann
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Der Kanzleigründer Reinhard Strepp ist nach 35 Berufsjahren in den wohlverdienten Ruhestand getreten und ist seit dem 01.01.2020 als Rechtsanwalt nicht mehr zugelassen.
Seine Rechtsgebiete werden weiterhin von Herrn Falkenstein und von Herrn Zimmermann behandelt.
Fachgebiete:
Fremdsprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
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